Allgemeine Geschäftsbedingungen Bedingungen

Dolomitactiv des Putzer Christian

a) Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von Dolomitactiv schriftlich, telefonisch oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter Buchung eine 50%-Anzahlung auf das Konto von fällig:
Intesa Sanpaolo S.p.A. Bruneck
Begünstigter: DolomitActiv des Putzer Christian
IBAN:IT42 T030 6958 2431 0000 0001 184
BIC- Swift:BCITITMM
Die restlichen 50% sind so zu überweisen, dass sie bei Tourantritt auf oben genanntem Konto eingelangt sind (EU-Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit bis zu 5 Bankwerktagen), oder werden direkt vor Ort vor Tourantritt beglichen.
b) Stornoregelungen:
bis zum 15. Tag vor der Tour 50%
bei Nichtantritt der Tour
bleiben Dolomitactiv 100%
c) Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
d) Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen zu erfüllen. (Bei Krankheiten, wie z.B. Asthma, Herzprobleme, Epilepsie usw. ist es zwingend dies dem Führer vor der Tour noch in der Base mitzuteilen!!)
e) Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich und geistig für die Ausübung an der Rafting-/ Canyoningtour sowie Bergtouren ungeeignete Personen.
f) Jeder Teilnehmer an Touren von Dolomitactiv ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
Die Touren von Dolomitactiv werden von geprüften Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Dolomitactiv und den Tourleitern (Guides) wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dolomitactiv haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen. Ebenfalls haftet Dolomitactiv nicht für  ert- oder sonstige Gegenstände, die auf der Tour mitgenommen werden oder die in der Base zurückgelassen wurden.
g) Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourleiters/Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
h) Der Tourleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.), abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. Dolomitactiv ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten, muss aber Aufgrund Eintretens höherer Gewalt den Preis nicht rückerstatten.
i) Verletzungen und Schäden sind dem Tourleiter unverzüglich zu melden. Sollte es notwendig sein ein Krankenhaus oder einen Arzt aufzusuchen, ist dem Folge zu leisten, wird das verneint kann im Nachhinein kein Anspruch gegenüber Dolomitactiv gestellt werden.
j) Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Mitgeteilte Zeiten gelten nur als Richtwert. Dolomitactiv übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
k) Bei Bedarf erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
l) Es gilt italienisches Recht. Gerichtsstand ist das Landesgericht Bozen/Italien, bzw., bei wertmäßiger Zuständigkeit, das Friedensgericht Bruneck/Italien.
m) Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
n) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamte Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitesten entspricht
o) Fotos! Während den Touren werden auf Anfrage von Kunden und bei Verfügbarkeit eines Fotographen Fotos gemacht. Diese werden den Kunden gegen einen kleinen Aufpreis (für Fotographen) zur Verfügung gestellt, der Preis wird vorher vereinbart und Dolomitactiv ist berechtigt diese Fotos in Online und Print Medien frei zu verwenden. Sollte eine Person damit nicht einverstanden sein, muss dies die/der Betroffene sofort mündlich und gleich anschliessend schriftlich mitteilen, wobei der Name der Person, Datum und Ort der Tour genau hervorgehen müssen, weiteres muss die Verwendung der Fotos eindeutig schriftlich untersagt werden. Adresse: Dolomitactiv Wachtler Anger Nr.6 I- 39030 St. Lorenzen.
p) Die Punkte a-o gelten für alle Touren von Dolomitactiv. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich. Besondere Bedingungen für Rafting & Canyoningtouren:
q) Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
r) Die Beförderung von Kindern unter 5 Jahren (Rafting) sowie unter 10 Jahren bei (Canyoning) ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Ausgenommen Flüsse mit einem niedrigen Schwierigkeitsgrad.
s) Während der Tour hat der Gast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
t) Das Rauchen und Lärmen während der Tour ist verboten.
u) Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Gast.
v) Der Fahrgast ist verpflichtet, bei der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
w) Es obliegt der Eigenverantwortung des Tourenteilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
x) Es obliegt der Eigenverantwortung des Tourenteilnehmers, beim Annähern der verschiedenen Canyoningstationen besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen bzw. Untergrund, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen im Wasser mit Gefahren zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Ausschluss von Ansprüchen: Sollten Gäste gegen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dolomitactiv verstoßen bzw. diese nicht einhalten, können keinerlei diesbezügliche Schadenersatz- oder sonstige Forderungen aus welchem Titel auch immer gegen die Fa. Dolomitactiv des Putzer Christian geltend gemacht werden. Dolomitactiv verfügt über eine Genehmigung der Autonomen Provinz Bozen.

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